Vermietungsabsicht bei jahrelang unvermieteter Wohnung; Aufwendungen für eine Solaranlage als Herstellungskosten
Leitsatz
1. Wer eine Wohnung möbliert oder unmöbliert jahrelang (hier: fast acht Jahre) ohne Mieter lässt und damit keine Einnahmen
aus Vermietung erzielt, hat eine gleichwohl bestehende Vermietungsabsicht darzulegen und nachzuweisen und trägt somit bei
verbleibenden Zweifeln die Beweis- und Feststellungslast.
2. Bei Aufwendungen, die mit Erweiterungsmaßnahmen bautechnisch ineinander greifen, handelt es sich auch dann um Herstellungskosten,
wenn sie für sich gesehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind (hier: Ersatz der bisherigen Heizungsanlage durch
Einbau einer Thermo-Solaranlage und Anbringung der Solarpaneelen einer Kollektoranlage auf dem Dach eines zuvor zu errichtenden
Wintergartens).
Fundstelle(n): BAAAB-13451
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