Ansässigkeit einer Gesellschaft nach britischem Recht
Leitsatz
1) Nach britischem Steuerrecht ist eine außerhalb von Großbritannien gegründete Kapitalgesellschaft an demjenigen Ort ansässig
("resident"), von dem aus sie zentral geleitet und kontrolliert wird ("place of central management and control"). Das ist
derjenige Ort, an dem auf höchster Ebene die zentralen und strategischen Entscheidungen des Unternehmens getroffen werden;
auf das Tagesgeschäft oder den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit kommt es nicht an.
2) Eine die Anwendung des § 173 AO 1977 ausschließende Verletzung der Ermittlungspflicht liegt nicht vor, wenn das Finanzamt
den Angaben des steuerlichen Beraters zur Ansässigkeit folgt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 902 Nr. 13 LAAAB-13439
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.