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FG Köln Urteil v. - 15 K 1756/91

Gesetze: AO 1977 § 74 Abs 1

Verfahren

Haftung des Eigentümers einer an ein Unternehmen überlassenen Sache für Unternehmenssteuern

Leitsatz

1. Eigentümer i.S.d. § 74 Abs. 1 S. 1 AO ist der bürgerlich-rechtliche, nicht der wirtschaftliche Eigentümer.

2. Ob der Eigentümer selbst oder ein Dritter den Gegenstand im Rahmen eines Schuldverhältnisses dem Unternehmen zur Verfügung stellt, ist ohne Bedeutung.

3. Für die Anwendung des § 74 Abs. 1 AO kommt es allein auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuer und nicht auf ihre Fälligkeit an.

4. § 74 AO begründet nicht eine bloße Duldungspflicht, sondern eine auf Zahlung gerichtete persönliche Haftung des Eigentümers.

5. Eine nach Verwirklichung des Haftungstatbestandes und seiner Geltendmachung erfolgte Eigentumsübertragung bringt die Haftung nicht zum Erlöschen.

Fundstelle(n):
ZAAAB-13417

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