Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 13 K 3037/00

Gesetze: KStG § 8 Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2

Körperschaftsteuer

Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

Leitsatz

1) Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH sagt einem fremden Geschäftsführer eine Gewinntantieme nur in der Form zu, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet, die Bemessungsgrundlage späterer Tantiemeberechnungen mindert.

2) Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH würde bei der Vereinbarung einer Gewinntantieme dafür Sorge tragen, dass diese erst zur Anwendung kommt, wenn unter Einbeziehung einer gewissen Zeitspanne tatsächlich ein Unternehmenserfolg feststellbar ist. Ausnahmesituationen, wie Geschäftsführerwechsel oder Neugründung, rechtfertigen zugunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nur für eine zeitlich begrenzte Zeit eine vom Üblichen abweichende Vereinbarung. Diese zeitliche Begrenzung wird nicht bereits dadurch erreicht, daß der Anstellungsvertrag mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer nach Ablauf der begrenzten Zeit erstmals kündbar ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 239 Nr. 5
LAAAB-13397

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen