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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 957/00

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2, BauNVO § 11 Abs. 2

Versagung der Eigenheimzulage bei baurechtswidriger Nutzung von Wochenendhäusern

Leitsatz

  1. Für die Gewährung der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz wird der Begriff der Ferien- oder Wochenendwohnung nicht durch die Intensität (Dauer) der Nutzung, sondern durch die Lage und die Beschaffenheit, also danach bestimmt, ob das Objekt baurechtlich ganzjährig genutzt werden darf oder sich aufgrund seiner Bauweise zum dauernden Bewohnen eignet.

  2. Die Gewährung der Eigenheimzulage nach dem EigZulG. ist ausgeschlossen, wenn die Wohnung in einem Sondergebiet (”Ferien- oder Wochenendhausgebiet" im Sinne § 10 Baunutzungsverordnung) belegen ist, das eine dauernde Wohnnutzung untersagt, selbst wenn der Eigentümer gleichwohl das Objekt während des ganzen Kalenderjahres für eigene Wohnzwecke nutzt und die Gemeinde die Anmeldung der Wohnung als Hauptwohnsitz nicht beanstandet und die baurechtswidrige Nutzung (stillschweigend oder ausdrücklich) duldet.

Fundstelle(n):
MAAAB-13349

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