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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 5103/96

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1a

Verkaufserlös landwirtschaftlicher Lieferrechte keine Entschädigungszahlung

Leitsatz

  1. Bei dem erzielten Erlös für die Veräußerung von Zuckerrübenlieferrechten handelt es sich nicht um eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1a EStG, die nach § 34 EStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

  2. Ersatzleistungen, mit denen der Steuerpflichtige ganz oder teilweise Erfüllung eines gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchs erlangt, sind keine Entschädigungen; Entschädigungen müssen vielmehr auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitshaftung beruhen.

Fundstelle(n):
DAAAB-13339

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