Verbilligte Überlassung von Darlehen an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil
Leitsatz
Durch die gesetzliche Begrenzung auf solche Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner
Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden, kommt eine steuerliche Begünstigung von Belegschaftsrabatten nur
für die im Rahmen der eigenen unter-nehmerischen Produkt- und Leistungspalette gehörenden Leistungen in Frage, mit denen der
Arbeitgeber am Markt teilnimmt
§ 8 Abs. 3 EStG ist auf zinsverbilligte Darlehen von Kreditinstituten an ihre Mitarbeiter anzuwenden soweit es sich um Darlehen
innerhalb des eigentlichen Betätigungsbereichs des Kreditinstituts handelt.
Die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG auf Darlehen der Deutschen Bundesbank an ihre Mitarbeiter zur Finanzierung privater Anschaffungen
ist ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-13335
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