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Hessisches Finanzgericht  v. - 10 K 6469/98

Gesetze: EStG § 40 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 19a Abs. 8, LStR Abschn. 77 Abs. 18

Lohnsteuerliche Bewertung bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien

Leitsatz

  1. Bei der Abgabe von Belegschaftsaktien ist der Tag der Beschlussfassung für die lohnsteuerliche Bewertung der Anteile für neun Monate bindend (§ 19a Abs. 8 EStG).

  2. Der Arbeitgeber kann nicht durch erneute Beschlussfassung die Bindungsfrist des § 19a Abs. 8 S. 2 EStG neu in Gang setzen, um die Ausgabe von Belegschaftsaktien unter Ausnutzung niedrigerer Börsenkurse möglichst steuergünstig zu gestalten.

  3. § 19a Abs. 8 EStG ist nicht erweiternd auf junge Aktien bereits börsennotierter Gesellschaften anzuwenden, auch wenn die jungen Aktien und die börsennotierten Altaktien - bis auf die Dividentenberechtigung - wirtschaftlich identisch sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-13324

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