Arbeitgeber bei internationalen Leiharbeitnehmerverhältnissen
Leitsatz
Im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt sich zumindest in den Fällen des ordnungsgemäß abgewickelten internationalen
Arbeitnehmerverleihs die Person des Arbeitgebers nach dem sog. wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff.
Arbeitgeber ist derjenige, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, unabhängig
davon, ob er dem betreffenden Arbeitnehmer die Vergütung unmittelbar auszahlt oder ob ein anderes Unternehmen für ihn mit
der Vergütung in Vorlage tritt (wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 926 Nr. 17 CAAAB-13322
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