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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 6536/96 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Erwerb einer Berufspilotenlizenz durch hauptberuflichen Privatflugzeugführer als Fortbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines hauptberuflich als Privatflugzeugführer tätigen Steuerpflichtigen für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz sowie der Instrumentenflug- und Langstreckenberechtigung dienen nicht dem Wechsel in eine andere Berufsart, sondern der Fortbildung im ausgeübten Beruf und sind daher als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 451 Nr. 9
LAAAB-13319

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