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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 8671/97 K, G, F, AO

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer bei außergewöhnlich guter Ertragslage

Leitsatz

  1. Auch bei besonders guter Ertrags- bzw. Wirtschaftslage einer Kapitalgesellschaft sind die Bezüge der Gesellschafter- Geschäftsführer einem Fremdvergleich zu unterziehen. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Kapitaleinsatz, sondern die Arbeitsleistung der Gesellschafter-Geschäftsführer für den Geschäftserfolg entscheidend sind.

  2. Grenzwert für die noch als angemessen anzusehende Vergütung ist in diesen Fällen (bei Vornahme eines außerbetrieblichen Fremdvergleichs) der um 40% erhöhte Spitzenwert der einschlägigen Gehaltsstrukturuntersuchungen.

  3. Bei Betätigung in einer stark wachstumsorientierten Branche besteht kein Anlass, die zugesagte Tantieme bereits deshalb als teilweise unangemessen anzusehen, weil sie die Höhe der Grundvergütung deutlich übersteigt.

Fundstelle(n):
ZAAAB-13310

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