Einheitliches Vertragswerk bei der Grunderwerbsteuer, wenn ein Rohbausatzes einschließlich Planung und Organisation geliefert
wird
Leitsatz
Gegenstand des Erwerbsvorgangs kann auch dann das vertragsgemäß bebaute Grundstück sein, wenn bei Lieferung eines Rohbausatzes
einschließlich Planung und Organisation ungeachtet erheblicher Eigenleistungen der Käufer nach Art und Umfang wesentliche
Arbeiten der Veräußererseite zur Errichtung des Gebäudes zu erbringen sind und auch im übrigen bzgl. der den Grundstückskauf
und die Bebauung des Grundstücks betreffenden Vereinbarungen die Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragswerks vorliegen.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 767 Nr. 14 LAAAB-13290
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