Haftung des Konkursverwalters wegen Umsatzsteuer aufgrund Verzicht auf Steuerbefreiung bei Grundstücksverkauf
Leitsatz
In dem Verzicht des Konkursverwalters auf die Steuerfreiheit eines Grundstücksumsatzes liegt eine haftungsbegründende Pflichtverletzung,
wenn er voraussehbar nicht zur pünktlichen Erfüllung der Umsatzsteuerschuld in der Lage ist.
Die spätere vollständige Befriedigung der Ansprüche des Fiskus aufgrund seiner Stellung als vorrangiger Massegläubiger steht
der Haftung ebensowenig entgegen wie die alternative Entstehung eines Vorsteuerberichtigungsanspruch im Falle des steuerfreien
Grundstücksverkaufs.
Eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Konkursverwalters wird auch durch eine Nettokaufpreisabrede mit dem Grundpfandgläubiger
des verkauften Grundstücks nicht ausgeschlossen, wenn die Verfügungsbefugnis des Erwerbers über den Vorsteuererstattungsanspruch
erhalten bleibt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 322 Nr. 6 EAAAB-13288
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