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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 7170/97 E

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, AO § 378, EStG § 25 Abs. 3 Satz 4

Leichtfertige Steuerverkürzung durch für den eigenhändig unterschreibenden Steuerpflichtigen tätigen steuerlichen Berater

Leitsatz

Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung erfasst - mit Auswirkung auf die Dauer der Festsetzungsfrist - nicht nur falsche Angaben des eigenhändig unterschreibenden Steuerpflichtigen, sondern auch solche der für ihn tätigen Steuerberatungsgesellschaft, deren verantwortliche Mitwirkung durch Nennung auf der Steuererklärung dokumentiert wird.

Fundstelle(n):
AAAAB-13285

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