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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 1537/98 E

Gesetze: FGO § 66, FGO § 72 Abs. 2 Satz 1, FGO § 72 Abs. 2 Satz 2, GVG § 17 Abs. 1 Satz 2

Rücknahme der zuerst anhängigen Klage bei doppelter Rechtshängigkeit

Leitsatz

Bei doppelter Rechtskängigkeit wächst die später erhobene Klage mit Rücknahme der früheren Klage in die Zulässigkeit hinein.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 611 Nr. 11
XAAAB-13273

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