3-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten; Eigentumsänderung im Rahmen des Umlegungsverfahrens keine Veräußerung
Leitsatz
Die von der Rechtsprechung des BFH für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel
entwickelte 3-Objekte-Grenze ist auch auf Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten anzuwenden.
Der Entzug des Eigentums an einem Grundstück durch hoheitlichen Verwaltungsakt in einem Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff.
BauGB ist keine Veräußerung und führt auch nicht zu einer Beteiligung des Eigentümers am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Fundstelle(n): SAAAB-13266
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