Teilwert einer 15 Jahre nach Anschaffung aus dem Betriebsvermögen entnommenen Eigentumswohnung
Leitsatz
Der Teilwert einer 15 Jahre nach Anschaffung aus dem Betriebsvermögen entnommenen Eigentumswohnung deckt sich mit den Wiederbeschaffungskosten,
die sich wiederum aus dem im Sachwertverfahren zu ermittelnden Verkehrswert ableiten lassen.
Liegt keine ausreichende Zahl repräsentativer Vergleichswerte vor, sind für den Wert des Bodenanteils die ggfs. durch Zu-
oder Abschläge anzupassenden Richtwerte des örtlichen Gutachterausschusses für Grundstsückswerte maßgebend.
Bei der Ermittlung des Gebäudeswertes ist die Indexbasis für den Raummeterpreis ggfs. um den Umsatzsteueranteil und Baunebenkosten
i. H. v. 15 % zu erhöhen.
Eine Restnutzungsdauer der Wohnung von 86,5 Jahren rechtfertigt erfahrungsgemäß einen Wertabschlag wegen Alters von 8%.
Fundstelle(n): IAAAB-13265
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.