Mietzahlung an Kommanditisten als Gewinnvoraus oder Sondervergütung
Leitsatz
Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass einem Kommanditisten geschuldete Mietzahlungen lediglich bei der Ergebnisverteilung
als Vorwegvergütung zu berücksichtigen sind, so können diese Mietzahlungen auch dann nicht in der Steuerbilanz der KG als
Betriebsausgaben und korrespondierend als Sondervergütung des Gesellschafters behandelt werden, wenn sie auf gesonderter vertraglicher
Grundlage und unabhängig von der Erzielung eines ausreichenden Gewinns zu entrichten sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 226 Nr. 5 BAAAB-13250
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