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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 3771/98 E

Gesetze: EStG 1994 § 22 Nr. 2, EStG 1994 § 22 Nr. 3, EStG 1994 § 23 Abs. 1 Nr. 1b

Spekulationsgewinn bei Überschüssen aus Glattstellungsgeschäften

Leitsatz

  1. Überschüsse aus Glattstellungsgeschäften zuvor erworbener Optionen, bei denen der Optionsnehmer unter Erlöschen der gegenseitigen Rechte gegen Zahlung einer Prämie dem vorherigen Stillhalter eine Option mit identischem Basiswert und gleicher Laufzeit einräumt (Closing-Transaktion), sind bei Unterschreitung der 6-Monats-Frist des § 23 Abs. 1 Nr. 1b EStG a. F. zwischen Erwerb und Glattstellung als Spekulationsgewinn zu versteuern.

  2. Überschüsse aus der Glattstellung zuvor erworbener Optionen, bei denen der Stillhalter nunmehr von dem bisherigen Optionsnehmer gegen Zahlung einer Prämie eine Option erwirbt, stellen demgegenüber nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbare Leistungen des Stillhalters dar.

  3. Die Besonderheiten des Optionshandels an der vollelektronischen Deutschen Terminbörse (kein Sekundärmarkt) stehen dieser Beurteilung nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 875 Nr. 14
EAAAB-13249

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