Wärmegewinnungsanlage: Abgrenzung zwischen
investitionszulagenbegünstigter Betriebsvorrichtung und
Gebäudebestandteil
Investitionszulage 1992
Leitsatz
1. Bildet eine
Wärmerückgewinnungsanlage eine technisch-funktionelle Einheit mit
einer als Betriebsvorrichtung zu qualifizierenden Betriebsvorrichtung, so ist
die Anlage selbst eine Betriebsvorrichtung, auch wenn Sie mit der
Kühlzelle keine zulagenrechtliche Einheit bildet.
2. Dies gilt selbst dann, wenn die
Wärmegewinnungsanlage zugleich Heizungs- und
Warmwasseraufbereitungsaufgaben erfüllt, solange sie nur überwiegend
einem Betriebsvorgang dient.
Fundstelle(n): RAAAB-13210
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