Haftung des Geschäftsführers einer portugiesischen
Baufirma für Lohnsteuer
Ermittlung der
Lohnsteuerhaftungssumme nach Ablauf des Veranlagungszeitraums
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
Haftungsbescheid
V08 LSt
Leitsatz
1. Der Geschäftsführer
einer im Inland eine Betriebsstätte unterhaltenden portugiesischen
Baufirma mit beschränkter Haftung handelt grob fahrlässig i. S. des
§ 69 AO 1977,
wenn er es unterlässt, sich vor der Übernahme des Auftrags in
Deutschland mit den steuerlichen Pflichten eines Geschäftsführers
vertraut zu machen und aus Unkenntnis keine Lohnsteuer für die von der
Betriebsstätte vergüteten, auf inländischen Baustellen
tätigen portugiesischen Arbeitnehmer einbehält, anmeldet und
abführt.
2. Offen blieb, ob nach Ablauf eines
Veranlagungszeitraums grundsätzlich die nach den Lohnsteuerregelungen
ermittelte Steuer oder die Einkommensteuer der einzelnen Arbeitnehmer für
die Haftung nach
§ 42 d EStG
maßgeblich ist. Eine Ermittlung der Höhe der Haftungssumme auf Grund
der festzusetzenden Einkommensteuer der einzelnen Arbeitnehmer ist für den
Fall abzulehnen, dass die Einkommensteuerschuld der Arbeitnehmer überhaupt
nicht oder aber nur sehr schwierig zu ermitteln ist, z. B. weil die Anzahl und
Identität der ausländischen Arbeitnehmer nicht genau geklärt
werden kann.
Fundstelle(n): VAAAB-13197
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