Investitionszulage 1994: Abgrenzung
(investitionszulagenbegünstigte) Investitionen in neue
Wirtschaftsgüter vs (nicht begünstigte) nachträgliche
Herstellungskosten
Leitsatz
1. Die Erweiterung von
Betriebsvorrichtungen wie Lüftungsanlagen, Kälteanlagen, Dampf- und
Kondensatanlagen in einem Fleisch- und Wurstverarbeitungsbetrieb im
Beitrittsgebiet ist als Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter
investitionszulagenbegünstig.
2. Dies gilt für Erweiterungen
in eine Heizungsanlage nur dann, wenn deren grundsätzliche Qualifizierung
als unselbstständiger Gebäudeteil durch die ausschließliche
Beziehung zu dem im Gebäude ausgeübten Betrieb überlagert wird.
Vorliegend hatte die Heizung die Sonderfunktion, zusammen mit dem
Kühlsystem eine von der Außentemperatur unabhängige, optimale
Lagertemperatur für Rohware und Hilfsstoffe zu gewährleisten und
wurde hierdurch ebenfalls zur Betriebsvorrichtung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-13192
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