Zuwendung anlässlich zweittägiger
Betriebsveranstaltung als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Nachforderung von Lohnsteuer und Kirchensteuer 1994
Leitsatz
Eine die Wertgrenze von 100 DM nicht
überschreitende Zuwendung, die ein Arbeitnehmer durch eine 16 Uhr mit der
Anreise beginnende und am darauffolgenden Tag 12 Uhr endende und eine
Übernachtung vorsehende Betriebsveranstaltung erhält, ist nicht als
Arbeitslohn zu erfassen, wenn die Veranstaltung allein dem eigenbetrieblichen
Interesse des Arbeitgebers dient, den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander
und damit das Betriebsklima zu fördern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 183 Nr. 4 GAAAB-13189
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