Keine Eigenheim- und Wohnungsbauförderung für ein
Wohnzwecken dienendes Gartenhaus im Beitrittsgebiet
Einkommensteuer 1991
Leitsatz
1. Die Förderung nach
§ 10e EStG setzt
voraus, dass das Gebäude mit materiellem Baurecht vereinbar ist, also eine
Baugenehmigung vorliegt, noch erteilt werden könnte oder nicht
erforderlich ist.
2. Die Nichterforderlichkeit einer
Baugenehmigung lässt sich jedenfalls dann nicht aus dem Recht der
ehemaligen DDR herleiten, wenn sich der Bestandsschutz nach DDR-Recht nur auf
das Gartenhaus selbst und nicht auf die tatsächliche Wohnnutzung bezog.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAB-13184
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