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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 176/96

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1EStG § 10e Abs. 2EStG § 52 Abs. 14 S. 3 II. WoBauG § 17 EStG § 34f Verordnung über Bevölkerungsbauwerke-DDR § 11 Abs. 3 Durchführungsbestimmung über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenenheimen-DDR § 1 Abs. 5

Keine Eigenheim- und Wohnungsbauförderung für ein Wohnzwecken dienendes Gartenhaus im Beitrittsgebiet

Einkommensteuer 1991

Leitsatz

1. Die Förderung nach § 10e EStG setzt voraus, dass das Gebäude mit materiellem Baurecht vereinbar ist, also eine Baugenehmigung vorliegt, noch erteilt werden könnte oder nicht erforderlich ist.

2. Die Nichterforderlichkeit einer Baugenehmigung lässt sich jedenfalls dann nicht aus dem Recht der ehemaligen DDR herleiten, wenn sich der Bestandsschutz nach DDR-Recht nur auf das Gartenhaus selbst und nicht auf die tatsächliche Wohnnutzung bezog.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAB-13184

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