Investitionszulage für Spezialbeleuchtung der Obst- und
Gemüseabteilung eines Lebensmittelsupermarkts
Investitionszulage 1998
Leitsatz
Eine in gemieteten Räumen
eingebaute Spezialbeleuchtung (mittels Stahlseilen an der Decke befestigte
Kunststoffschienen mit eingebauten Halogenstrahlern) für die Obst- und
Gemüseabteilung eines Lebensmittelsupermarkts, die unterhalb von der
vorhandenen Grundbeleuchtung hängt und dazu dient, die Waren zur
Förderung ihres Verkaufs in ein besseres Licht zu rücken, ist als
Betriebsvorrichtung investitionszulagebegünstigt.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 859 Nr. 13 UAAAB-13180
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