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THÜRINGER FG Urteil v. - III 341/98

Gesetze: InvZulG 1993 § 2 BewG§ 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG§ 83 BewG § 89 S. 1

Investitionszulagenrechtliche Einordnung von Wanderwegesystemen eines Kurbetriebes als unbewegliches Wirtschaftsgut

Leitsatz

Aufwendungen einer Kurklinik für die Anlage kilometerlanger behindertenfreundlicher Rund-Wanderwege, die Anpflanzungen in einem Kurpark, einen Teich und sonstige Verschönerungen des Umfeldes sind als unbewegliche Wirtschaftsgüter nicht investitionszulagenbegünstigt. Durch Wegebefestigungen wird ein Kurbetrieb nicht unmittelbar betrieben, so dass keine Betriebsvorrichtung vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-13153

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