Erlöschen des Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer
und Auszahlung der Eigenheimzulage wegen Angabe einer falschen Bankleitzahl in
der Einkommensteuererklärung
Abrechnungsbescheid über
die Erstattung von Einkommensteuer 1999 und Eigenheimzulage 2001
Leitsatz
1. Wurden in der
Einkommensteuererklärung zwar die richtige Kontonummer und der zutreffende
Name der Bank des Steuerpflichtigen, aber eine falsche Bankleitzahl angegeben,
vom Sachbearbeiter des FA übernommen, wurde auch im Steuerbescheid die
unzutreffende Bankverbindung ausgewiesen, aber vom Steuerpflichtigen nicht
beanstandet und wurde die Einkommensteuererstattung deswegen auf ein Konto
eines unberechtigten Dritten bei der „falschen” Bank
überwiesen, so ist der Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen
erloschen; weder das FA selbst noch die vom FA mit der Überweisung
beauftragte Bank sind zu einer Kontrolle verpflichtet, ob die vom
Steuerpflichtigen angegebene Bankleitzahl zu der von ihm benannten Bank
„passt”.
2. Übernimmt das FA diese
falsche Bankverbindung aber auch für die Eigenheimzulage und wird deswegen
auch die Eigenheimzulage des Folgejahres auf das Konto des unberechtigten
Dritten überwiesen, so erlischt dadurch der Anspruch auf die Auszahlung
der Zulage nicht, wenn der der Steuerpflichtige die Bankverbindung bei der
Eigenheimzulage in der Vergangenheit richtig angegeben hatte und für ihn
nicht ersichtlich ist, dass das FA diese Bankverbindung wegen der falschen
Angaben in der Einkommensteuererklärung zwischenzeitlich auch für die
Eigenheimzulage eingespeichert hat.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1354 Nr. 19 INF 2003 S. 761 Nr. 20 NAAAB-13152
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