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Thüringer FG Urteil v. - II 315/02 EFG 2003 S. 1354 Nr. 19

Gesetze: AO 1977 § 47, BGB § 270 Abs. 3, BGB § 270 Abs. 1, BGB § 362 Abs. 1, AO 1977 § 224 Abs. 3

Erlöschen des Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer und Auszahlung der Eigenheimzulage wegen Angabe einer falschen Bankleitzahl in der Einkommensteuererklärung

Abrechnungsbescheid über die Erstattung von Einkommensteuer 1999 und Eigenheimzulage 2001

Leitsatz

1. Wurden in der Einkommensteuererklärung zwar die richtige Kontonummer und der zutreffende Name der Bank des Steuerpflichtigen, aber eine falsche Bankleitzahl angegeben, vom Sachbearbeiter des FA übernommen, wurde auch im Steuerbescheid die unzutreffende Bankverbindung ausgewiesen, aber vom Steuerpflichtigen nicht beanstandet und wurde die Einkommensteuererstattung deswegen auf ein Konto eines unberechtigten Dritten bei der „falschen” Bank überwiesen, so ist der Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen erloschen; weder das FA selbst noch die vom FA mit der Überweisung beauftragte Bank sind zu einer Kontrolle verpflichtet, ob die vom Steuerpflichtigen angegebene Bankleitzahl zu der von ihm benannten Bank „passt”.

2. Übernimmt das FA diese falsche Bankverbindung aber auch für die Eigenheimzulage und wird deswegen auch die Eigenheimzulage des Folgejahres auf das Konto des unberechtigten Dritten überwiesen, so erlischt dadurch der Anspruch auf die Auszahlung der Zulage nicht, wenn der der Steuerpflichtige die Bankverbindung bei der Eigenheimzulage in der Vergangenheit richtig angegeben hatte und für ihn nicht ersichtlich ist, dass das FA diese Bankverbindung wegen der falschen Angaben in der Einkommensteuererklärung zwischenzeitlich auch für die Eigenheimzulage eingespeichert hat.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1354 Nr. 19
INF 2003 S. 761 Nr. 20
NAAAB-13152

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