Rückstellungen für Nachbetreuungsleistungen an Hörgeräten
Leitsatz
Hörgeräteakustiker können Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hörgeräten bilden. Dies gilt jedenfalls
dann, wenn es sich bei der Nachbetreuung um eine medizinisch notwendige und vertraglich fest vereinbarte Pflicht zur ständigen
Kontrolle und Wartung des Gerätes und des Gehörs des Patienten handelt, die nicht nur der Mängelbeseitigung oder Fehlerbehebung
dient (Abgrenzung zu bloßen Garantie- und Kulanzleistungen und zu unwesentlichen Nebenleistungen; Entgegen dem , BStBl II 1994, 158).
Fundstelle(n): UAAAB-13141
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.