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THÜRINGER FINANZGERICHT Urteil v. - III 1479/99

Gesetze: FördG § 3, FördG § 4, EStG § 33

Anspruch auf Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG für ein auf fremden Grund und Boden errichtetes Gebäude

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Grundstückstausch mit dem Eigentümer des irrtümlich bebauten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Nach der Auslegung des § 3 FördG auf Grund seines Wortlauts und seiner Stellung im Gesetz setzt die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum des Bauherrn an dem Grundstück voraus.

2. Errichtet ein Steuerpflichtiger infolge eines Planungsfehlers des Architekten ein Gebäude irrtümlich auf dem Nachbargrundstück, so sind die Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einem Grundstückstausch mit dem Eigentümer des von ihm bebauten Grundstücks entstehen und von der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten nicht erstattet werden, nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAB-13140

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