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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - II 375/98

Zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken

Leitsatz

Die Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuer aus der Errichtung eines gemischt genutzten Grundstückes richtet sich entgegen Abschn. 208 Abs. 2 Satz 8 UStR nicht nur nach dem Verhältnis der Nutzflächen. Die Aufteilung kann auch nach dem Verhältnis des Umsatzes der jeweiligen Nutzflächen erfolgen, wenn der Steuerpflichtige die Aufteilung nach einer einheitlichen und objektiv nachprüfbaren Methode vornimmt.

Fundstelle(n):
GAAAB-13124

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