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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 157/02 EFG 2003 S. 1166 Nr. 16

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Geringe Jahresfahrleistung rechtfertigt höhere Pauschsätze für Kfz-Kosten von außergewöhnlich gehbehinderten Personen

Leitsatz

Die Fahrleistung eines PKW von 3.061 Kilometern im Jahr ist ein außergewöhnlicher Umstand, der bei einer außergewöhnlich gehbehinderten Person eine Überschreitung der bei der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen durch Kfz-Kosten anzuwendenden Pauschsätze rechtfertigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1166 Nr. 16
KAAAB-13101

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