Keine Betriebsaufgabe eines Ferienhotelbetriebes durch Abbruch des Hotels bei gleichzeitiger Bestellung eines Erbbaurechts
und Bebauung mit Ferienapartments
Leitsatz
Der Betrieb eines Ferienhotels auf einem eigenen Hotelgrundstück wird nicht bereits durch den Abriss des Gebäudes und die
Bestellung eines 99-jährigen Erbbaurechts an dem Grundstück zwangsläufig aufgegeben, wenn an gleicher Stelle ein Apartmenthaus
mit Restaurant errichtet wird und der bisherige Hotelier und Grundstückseigentümer das Teilerbbaurecht an dem Restaurant sowie
an zwei Apartments erwirbt und zugleich die Aufgabe der Vermittlung von Apartments an Feriengäste sowie die Aufgabe der Hausverwaltung
für den Gebäudekomplex übernimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1207 Nr. 20 EFG 2003 S. 305 Nr. 5 INF 2003 S. 163 Nr. 5 QAAAB-13083
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