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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 133/00

Gesetze: EStG § 10 Abs. 2 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6

Ansprüche aus einer Versicherung ”die der Tilgung eines Darlehens dienen”

Leitsatz

Das Tatbestandsmerkmal der ”Tilgung oder Sicherung eines Darlehens” i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG erfordert eine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Darlehensnehmers, das Darlehen mit den Ansprüchen aus einer bestimmten Lebensversicherung zu tilgen (Tilgungsvereinbarung) oder die Ansprüche nicht anderweitig zu verwenden (Negativklausel)

Fundstelle(n):
WAAAB-13081

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