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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 133/00

Gesetze: EStG § 10 Abs. 2 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6

Ansprüche aus einer Versicherung ”die der Tilgung eines Darlehens dienen”

Leitsatz

Das Tatbestandsmerkmal der ”Tilgung oder Sicherung eines Darlehens” i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG erfordert eine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Darlehensnehmers, das Darlehen mit den Ansprüchen aus einer bestimmten Lebensversicherung zu tilgen (Tilgungsvereinbarung) oder die Ansprüche nicht anderweitig zu verwenden (Negativklausel)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
WAAAB-13081

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