Zurückhalten und Ausüben des lebenslangen Wohnrechts an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück keine Entnahme des
Betriebsübergebers
Leitsatz
Behält der Inhaber bei Überlassung des Betriebs das lebenslange Wohnungsrecht an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück
vor und das dinglich gesicherte Recht, den Überlassungsgegenstand unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern, so liegt
weder in der Einräumung des Wohnungsrechts noch in der Ausübung eine Entnahme, wenn die statistische Lebenserwartung des Berechtigten
wesentlich geringer ist als die Restnutzungsdauer des Gebäudes und wenn dem Eigentümer die Wertsteigerungen zustehen.
Fundstelle(n): WAAAB-13029
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