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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - IV 64/99

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1, GewO § 33c

§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG: Steuerpflicht der Umsätze von Aufstellern gewerblicher Spielgeräte

Leitsatz

Es bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass die Umsätze von Aufstellern gewerblicher Geldspielgeräte (§ 33c GewO) umsatzsteuerpflichtig sind.

§ 4 Nr. 9 b UStG - wonach die Umsätze der öffentlich zugelassenen Spielbanken, die durch deren Betrieb bedingt sind, steuerfrei sind - verstößt weder gegen Art. 13 Teil B, Buchstabe f der 6. EG-Richtlinie noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

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Fundstelle(n):
KAAAB-13020

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