Einkommensteuerpflicht für inländischen Berufskraftfahrer einer dänischen Spedition
Leitsatz
Ein von einer dänischen Spedition angestellter und im internationalen Verkehr eingesetzter Fernfahrer mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist im Inland zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht,
dass sein Arbeitslohn teilweise der deutschen Besteuerung unterliegt.
Art. 15 DBA DK schließt die Besteuerung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland nicht aus.
Zweifel an der Steuerpflicht sind im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren zu klären.
Fundstelle(n): GAAAB-13004
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