Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen / Prognosezeitraum
Leitsatz
Wird ein Objekt als Ferienwohnung zeitweise fremdvermietet und zeitweise eigengenutzt, so werden die entstehenden Aufwendungen
nur insoweit als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt, als sie auf die Vermietung entfallen.
Entstehen durch die auf die Vermietung entfallenden Aufwendungen Werbungskostenüberschüsse, so kann die Hinnahme derartiger
Verluste seinen Grund auch darin haben, daß die Ferienwohnung - auch - zur Selbstnutzung vorgehalten wird.
In derartigen Fällen bedarf es der gesonderten Prüfung, ob objektive Umstände den Schluß auf das Vorhandensein einer Überschußerzielungsabsicht
zulassen.
Hinsichtlich des zeitlichen Maßstabes für das Streben nach einem Totalgewinn bzw. Totalüberschuß - Prognosezeitraum - gibt
es keine festen Vorgaben.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): MAAAB-12993
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