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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - V 1109/98

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3

Keine Ansparabschreibung vor Betriebseröffnung

Leitsatz

Die Ansparabschreibung des § 7g EStG kann in dem Wirtschaftsjahr zum ersten Mal beansprucht werden, in dem der Vorgang der Betriebseröffnung abgeschlossen ist. Der Vorgang der Betriebseröffnung ist jedoch erst abgeschlossen, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes vorhanden sind.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2000 S. 2039 Nr. 40
EAAAB-12974

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