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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 659/97

Gesetze: VermG § 34 Abs. 3 VermG § 31 Abs. 5 VermG § 33 VermG § 1 GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Ohne Entscheidung der nach VermG zuständigen Behörde keine Grunderwerbsteuerbegünstigung von Grundstücksrückübertragungen nach dem VermG

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Grundstücksrückübertragungen auf den Berechtigten i. S. des VermG sind nicht schon bei einer nur zivilrechtlich vollzogenen Einigung zwischen dem (abgeblich) Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten, sondern nur dann nach § 34 Abs. 3 VermG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn dem Erwerb eine Entscheidung der nach dem VermG zuständigen Behörde zu Grunde liegt, sei es nach § 33 VermG, sei es durch einen Bescheid im Anschluss an eine gütliche Einigung (Abweichung vom , BStBl II 1995, 205).

Fundstelle(n):
ZAAAB-12928

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