Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Schwerbehinderte:
(Allein-)Fahrten eines Angehörigen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
dienen nicht der Haushaltsführung der behinderten Person
Kraftfahrzeugsteuer
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung des Haltens eines Kraftfahrzeugs durch eine
schwerbehinderte Minderjährige sind nicht erfüllt, wenn das Fahrzeug
in der Weise genutzt wird, dass die Mutter ihre schwerbehinderte Tochter
zunächst zur Schule fährt, im Anschluss daran zu ihrer eigenen
Arbeitsstätte fährt, auf dem Rückweg ihre Tochter von der Schule
abholt und mit ihr nach Hause fährt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 805 Nr. 11 LAAAB-12924
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