Einheitliches Vertragswerk bei Wechsel zu einem nicht mit dem
Grundstückseigentümer verbundenen Bauunternehmen
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Führt eine
Grundstücksbebauung nicht wie ursprünglich vereinbart das mit dem
Grundstücksverkäufer verbundene Bauunternehmen sondern eine vom
Verkäufer unabhängige Baufirma aus, ist trotzdem von einem
einheitlichen Vertragswerk auszugehen, so dass in die Bemessung der
Grunderwerbsteuer neben den Aufwendungen für den Grund und Boden auch die
Baukosten einzubeziehen sind, wenn die Bauausführung in Fortsetzung der
bereits seit Abschluss des Grundstückskaufvertrags bestehenden Bindung
erfolgt.
Fundstelle(n): IAAAB-12912
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