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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 361/97

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1983 § 8 Abs. 1, GrEStG 1983 § 9 Abs. 1 Nr. 1

Einheitliches Vertragswerk bei Wechsel zu einem nicht mit dem Grundstückseigentümer verbundenen Bauunternehmen

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Führt eine Grundstücksbebauung nicht wie ursprünglich vereinbart das mit dem Grundstücksverkäufer verbundene Bauunternehmen sondern eine vom Verkäufer unabhängige Baufirma aus, ist trotzdem von einem einheitlichen Vertragswerk auszugehen, so dass in die Bemessung der Grunderwerbsteuer neben den Aufwendungen für den Grund und Boden auch die Baukosten einzubeziehen sind, wenn die Bauausführung in Fortsetzung der bereits seit Abschluss des Grundstückskaufvertrags bestehenden Bindung erfolgt.

Fundstelle(n):
IAAAB-12912

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