Abschreibung auf einen zu 14 % privat genutzten Computer als Werbungskosten eines Dozenten für EDV
Leitsatz
1. Ein im häuslichen Arbeitszimmer aufgestellter, wöchentlich ca. 60 Stunden beruflich und 10 Stunden privat genutzter Computer
stellt für einen Lehrer an einem Bildungszentrum für elektronische Datenverarbeitung ein Arbeitsmittel dar.
2. Die -auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren vorzunehmende- AfA fällt trotz der privaten Nutzung von rd. 14 % jedenfalls dann
(noch) nicht unter das Abzugs- und Aufteilungsverbot für "gemischte" Aufwendungen, wenn die nötige nahezu ausschließlich berufliche
Veranlassung der Anschaffung nach den Gesamtumständen des Einzelfalls glaubhaft ist (hier: schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers
über den Einsatz des Computers zur Unterrichtsvorbeitung; Ausschluss weiterer privater Mitbenutzung des Geräts durch Angehörige
bei dem alleinstehenden Steuerpflichtigen; Ausstattung des Geräts mit einem Streamer).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): PAAAB-12901
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