Schenkung einer Kommanditbeteiligung an minderjähriges
Kind
Gesonderte und einheitliche Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1995 bis 1997
Leitsatz
1. Verspricht die Kommanditistin
ihrem minderjährigen Sohn die Schenkung ihrer Beteiligung, so kann diesem
die Beteiligung steuerlich erst ab dem Zeitpunkt der
vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zugerechnet werden. Das gilt
insbesondere dann, wenn die Mutter erst ein Jahr nach dem nicht notariell
beurkundeten Schenkungsversprechen beim zuständigen Amtsgericht eine
Ergänzungspflegschaft für ihren Sohn beantragt hat und bis zur
vormundschaftlichen Genehmigung aus von der Mutter zu vertretenden Gründen
noch zwei weitere Jahre vergehen.
2. Es bleibt offen, ob die
unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils dem minderjährigen
Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt.
Fundstelle(n): FAAAB-12900
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