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BFH 22.07.2003 VI R 190/97, NWB 44/2003 S. 335

Lohnsteuer | regelmäßige Arbeitsstätte bei Vollzeitunterricht im Rahmen einer längerfristigen Bildungsmaßnahme (§§ 9, 10, 12 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen einer Krankenschwester für einen Lehrgang mit dem Ziel, Lehrerin für Pflegeberufe zu werden, sind als WK anzuerkennen. (2) Eine Bildungseinrichtung ist als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht wird. In diesem Fall sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung bei Benutzung eines Kfz nur eingeschränkt im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abzugsfähig.