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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 793/98

Gesetze: InvZulG 1993 § 3 S. 1 Nr. 3 InvZulG 1993 § 7 AO 1977§ 165 Abs. 2 EG-Vertrag Art. 93 Abs. 3 S. 3 EG Art. 88 Abs. 3 S. 3 GG Art. 20 Abs. 3 Drittes Finanzmarktförderungsgesetz JStG 1996 Art. 18

Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der Änderung eines vorläufigen Investitionszulagenbescheids geltenden, gegenüber dem Zeitpunkt des Erlasses des Erstbescheids geänderten Rechtslage

Investitionszulage 1993

Leitsatz

Ergeht wegen der Ungewissheit der Fertigstellung eines Investitionsvorhabens ein Investitionszulagenbescheid vorläufig unter Geltung des den Zeitraum der Fertigstellung der begünstigten Investitionen gegenüber dem InvZulG 1993 in seiner ursprünglichen Fassung verlängernden, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EG-Kommission stehenden § 3 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1993 i.d.F. des Art. 18 JStG 1996, ist bei Erlass des nach § 165 Abs. 2 AO 1977 geänderten Bescheids die zu diesem Zeitpunkt aufgrund der verweigerten Genehmigung wieder geltende ursprüngliche Rechtslage anzuwenden.

Fundstelle(n):
PAAAB-12885

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