Kein maximal mit 2400 DM absetzbares
„häusliches” Arbeitszimmer bei Anmietung eines gesonderten
Arbeitszimmers im Nachbarhaus
Anerkennung eines
Angehörigen-Mietvertrags bei geringfügigen Verstößen gegen
den Fremdvergleich
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
1. Ein außerhalb der Wohnung
gelegenes Arbeitszimmer stellt kein „häusliches
Arbeitszimmer” dar (hier: Anmietung eines separaten Arbeitszimmers im
Nachbarhaus).
2. Mietet der Sohn von seiner im
Nachbarhaus wohnenden Mutter einen Raum als Arbeitszimmer an, so kann dieser
Mietvertrag zwischen Angehörigen auch dann noch steuerlich anerkannt
werden, wenn im Mietvertrag der gemietete Raum sowie das darin enthaltende
Mobiliar nicht genau bezeichnet worden sind, eine Nebenkostenvereinbarung fehlt
und die bar zu leistende Miete nicht immer pünktlich bezahlt wird.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1086 Nr. 17 KÖSDI 2002 S. 13486 Nr. 11 LAAAB-12882
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