FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 187/99
Gesetze: InvZulG 1993 § 3 S 3
Investitionszulagenrechtliche Anschaffung eines Lkw-Anhängers vor dessen Zulassung
Leitsatz
Ein Lkw-Anhänger (hier: Dreiachs-Tieflade-Anhänger) gilt investitionszulagenrechtlich als angeschafft, wenn er betriebsbereit
ist. Stehen nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft aus, die innerhalb kurzer
Zeit nachgeholt werden können, ist die Betriebsbereitschaft auch schon vor der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr gegeben,
sofern von dem Anhänger bereits Umsatz- und Beschäftigungsimpulse für den Betrieb des Investors ausgehen können (hier: Betriebsbereitschaft
am , die Zulassung erfolgte jedoch erst am ; Nachweis der Betriebsbereitschaft durch Vorlage eines Fahrzeugbriefs,
mit der Bescheinigung eines Sachverständigen).
Fundstelle(n): HAAAB-12866
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