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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1632/99

Gesetze: InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1993 § 3 S. 2

Fleischzerlegungsbetrieb kein Betrieb des verarbeitenden Gewerbes

Investitionszulage 1993

Leitsatz

Ein Betrieb der täglich 500 Schweinehälften zum Verkauf an Großmärkte, Wurstfabriken und Fleischereien zerlegt, ist nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige dem Handel zuzuordnen und kein Betrieb des verarbeitenden Gewerbes, so dass kein Anspruch auf die Gewährung einer Investitionszulage i.H. von 20 v.H. besteht.

Fundstelle(n):
ZAAAB-12847

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