Grunderwerbsteuerlich wirksame Rückgängigmachung eines
Grundstückskaufvertrages
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Wird nach der zivilrechtlich
wirksamen Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages zeitnah ein neuer
Kaufvertrag über das Grundstück mit einem anderen Erwerber
abgeschlossen, bestimmt die Interessenslage des ursprünglichen
Vertragsbeteiligten am Abschluss des neuen Vertrages maßgeblich,
inwieweit der Kaufvertrag als i. S. des
§ 16 Abs. 1
GrEStG rückgängig gemacht anzusehen ist.
Beeinflusst der Ersterwerber trotz Aufhebung des Vertrages die
Weiterveräußerung des Grundstücks an den Dritten entscheidend,
insbesondere aufgrund der Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen, ist
§ 16 Abs. 1
GrEStG nicht anzuwenden.
Fundstelle(n): XAAAB-12826
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