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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 1505/99

Gesetze: UStG 1993 § 10 Abs. 1 S. 3UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG 1993 § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2UStG 1993 § 10 Abs. 5 Nr. 1

Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Leistungsaustausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzergemeinschaft und deren Gesellschaftern

Behandlung von öffentlich-rechtlichen Zuschüssen

Umsatzsteuer 1992 bis 1995

Leitsätze

Zuschüsse zum Zwecke der Förderung des landwirtschaftlichen Unternehmers und der Erhaltung der inländischen land- und forstwirtschaftlichen Produktion, die eine landwirtschaftliche Nutzergemeinschaft direkt oder über die einzelunternehmerischen Landwirtschaftsbetriebe ihrer Gesellschafter erhält, zählen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Stellt eine landwirtschaftliche Nutzergemeinschaft den Gärtnereibetrieben ihrer Gesellschafter das für die gärtnerische Primärproduktion erforderliche Anlagevermögen zur Verfügung, erbringt sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen.

Fundstelle(n):
YAAAB-12817

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